IPGarten buchen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung einer online-basierten Parzellensteuerung zur Bewirtschaftung einer Ackerfläche (folgend genannt Parzelle) zum Gemüse-, Obst-, Kräuter- und Blumenanbau der

IPGarten GmbH
Bessemerstr. 2-14
12103 Berlin

§ 1 Vertragsgegenstand 

Die IPGarten GmbH verfügt über landwirtschaftliche Nutzflächen. Diese stehen in ihrem Eigentum, werden von ihr gepachtet oder im Rahmen des Vertragsanbaus von Landwirten im Auftrag der IPG bewirtschaftet.

Die IPGarten GmbH weist dem Kunden (nachfolgend auch „IPGärtner*in) ein Teilstück (Parzelle) dieser landwirtschaftlichen Nutzflächen entsprechend der vom Kunden gewählten Buchungsoption zu. Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich zum Zwecke des nicht gewerblichen, ausschließlich online über das Internet zu steuernden Pflanzenanbaus durch den Kunden (nachfolgend „IPGarten“) gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die IPGarten GmbH bietet auf Anfrage auch Kooperationen zur gewerblichen Nutzung an.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen haben.

 § 2 Zustandekommen des Vertrages

Du kannst Dir als Kunde von uns eine Gartenparzelle zuweisen lassen und IPGärtner*in werden, indem Du unser Anmeldeformular unter www.ipgarten.de/ipgarten-buchen ausfüllst und Deinen IPGarten verbindlich bei uns bestellst. Eine verbindliche Bestellung gibst Du erst dann ab, wenn Du die Geltung unserer AGB durch Bestätigen des entsprechenden Feldes akzeptiert und die Bestellung durch Anklicken des Bestellbuttons „IPGarten buchen“ an uns versandt hast. Bis zum Versand der Bestellung kannst Du Deine Bestelldaten jederzeit einsehen und ändern (z.B. durch Betätigung des „zurück“ – Buttons) oder den Bestellvorgang abbrechen.

Nach Versand der Bestellung über unsere Internetseite erhältst Du von uns eine Bestätigung per E-Mail, dass Deine Bestellung eingegangen ist (Eingangsbestätigung). Der Vertrag zwischen Dir und uns kommt noch nicht durch die Bestellung, und auch nicht durch die Eingangsbestätigung zustande, sondern erst dadurch, dass wir Deine Bestellung annehmen. Die Annahme Deiner Bestellung durch uns erfolgt spätestens innerhalb von 7 Tagen durch Zusendung eines gesonderten Annahmeschreibens per Post oder E-Mail.

Der Vertragstext wird bei uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Deine Bestelldaten bekommst Du aber auch noch einmal per E-Mail zugesandt.

§ 3 Wer kann IPGärtner*in werden?

Um IPGärtner*in zu werden, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein.

Du solltest ein internetfähiges Endgerät und einen Internetzugang besitzen.

Aus logistischen Gründen ist das Liefergebiet grundsätzlich auf Deutschland beschränkt.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird jeweils für ein Kalenderjahr geschlossen (d.h. 01. Januar bis 31. Dezember).

Ein Vertrag kann auch im laufenden Kalenderjahr für die Restdauer des Kalenderjahres (d.h. bis zum 31. Dezember) geschlossen werden. Die Höhe des Jahresbeitrags (Grundvergütung ohne Zusatzleistungen) bleibt hierdurch unberührt.

Anmeldungen, die nach dem 31. Mai eines Kalenderjahres eingehen, gelten grundsätzlich für das folgende Kalenderjahr. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit auch nach dem 31. Mai eine bereits bepflanzte IPGarten-Parzelle zu buchen, sofern eine ausreichende Anzahl vorhanden ist.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sollte nicht spätestens einen Monat vor Abschluss des laufenden Kalenderjahres seitens des Kunden gekündigt worden sein. Die IPGarten GmbH wird den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Frist erinnern.

Aktionsangebote zum Ausprobieren des IPGartens, oder andere besondere Angebote, können hiervon abweichende Laufzeiten haben – zum Beispiel ein Monat ab Freischaltung des Onlinezugangs oder das Buchen einer Wildblumenparzelle.

Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die IPGarten GmbH insbesondere dann vor,

  • wenn der Kunde mit Zahlungen länger als 14 Tage in Verzug gerät
  • wenn der Kunde sonstige vertragliche Pflichten verletzt und die Verletzungshandlung trotz Mahnung durch die IPGarten GmbH nicht abstellt.

§ 5 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns

IPGarten GmbH
Bessemerstr. 2-14
12103 Berlin

widerruf@ipgarten.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das angehängte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 6 Leistungen/ Pflichten der IPGarten GmbH

Die IPGarten GmbH weist dem Kunden für die Dauer des Vertrages eine Parzelle zu. Die Parzelle ist mit einem Bewässerungssystem ausgestattet und kann über stationär montierte Kameras überwacht werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Produktbeschreibung.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Parzelle. Die genaue Bestimmung der Ackerfläche und des zugewiesenen Teilstücks obliegt der IPGarten GmbH nach billigem Ermessen und wird dem Kunden rechtzeitig vor erster Aussaat und/oder erster Pflanzung mitgeteilt.

Die IPGarten GmbH erbringt darüber hinaus die in der Produktbeschreibung genannten Basis-Leistungen zur Bewirtschaftung der Parzelle. Hierfür kann sie geeignete Unterauftragnehmer einsetzen.

Der Kunde kann über die Basis-Leistungen hinaus weitere Dienstleistungen beauftragen, die gesondert bestellt und vergütet werden müssen (Zusatzleistungen). Bucht der Kunde den Autopiloten (Rundum-Sorglos-Paket) sind jene Basis- und Zusatzleistungen inklusive, die eine optimale Bewirtschaftung der Parzelle unterstützen (gute fachliche Praxis / Best-Practice-Methoden – die Entscheidung über Umfang und Zeitpunkt zur Durchführung der jeweiligen Leistung obliegt der IPGarten GmbH).

Die Zusatzleistungen und deren Preise werden nach Bedarf und im Einvernehmen mit den jeweiligen kooperierenden Landwirt*innen Jährlich und zu Beginn der Saison angepasst.

§ 7 Bewirtschaftung der Parzelle

Das Bewirtschaften der Parzelle durch den Kunden ist ausschließlich über den durch die IPGarten GmbH zur Verfügung gestellten Online-Zugang möglich. Hierüber kann der Kunde bestimmte Funktionen zur Bewirtschaftung steuern und den vor Ort tätigen landwirtschaftlichen Mitarbeiter*innen bestimmte Aufgaben erteilen. Eine Bewirtschaftung der Parzelle durch den Kunden vor Ort ist nicht möglich.

Mindestens 1m², höchstens aber 4 m² der Parzelle werden durch die IPGarten GmbH unter Berücksichtigung der gemüsebaulichen Erfordernisse vorbepflanzt bzw. eingesät. Die restliche Fläche kann der Kunde anhand des von der IPGarten GmbH bereit gestellten Sortiments sowie unter Berücksichtigung der Best-Practice-Methoden des Öko-Landbaus eigenständig bepflanzen.

Bucht der Kunde eine bereits vollständig bepflanzte Parzelle, kann er diese im Nachgang grundsätzlich nicht mehr eigenständig bepflanzen.

§ 8 Saison

Eine Bewirtschaftung der Parzellen kann wetterbedingt nicht über das gesamte Kalenderjahr erfolgen, sondern ausschließlich während der Bewirtschaftungssaison.

Der Saisonbeginn und das Saisonende werden durch die IPGarten GmbH in Abhängigkeit von Wetterbedingungen und Bodenzustand nach bestem Wissen festgelegt und dem Kunden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.

Der Pflanzenanbau ist nur in der Zeit vom Saisonbeginn bis Saisonende des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Danach erfolgt keine weitere Aussaat.

Die IPGarten GmbH orientiert sich an Best-Practise-Maßnahmen des Ökolandbaus. Auf dieser Grundlage kann die IPGarten GmbH auch über die Zulässigkeit von Nach- und Folgesaaten nach erfolgter Ernte entscheiden. Unabhängig hiervon sind Nach- und Folgesaaten nur nach Vorgabe der Pflanzenliste möglich.

§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten

Der Kunde zahlt für die Zuweisung und Bewirtschaftung der IPGarten-Parzelle eine jährliche Grundvergütung (für „selbst gärtnern“ oder „Autopilot“) gemäß der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste. Die dort angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Nur soweit sich ein Angebot ausdrücklich an gewerbliche Kunden richtet, handelt es sich um Netto-Preise und die Mehrwertsteuer ist in bei Fälligkeit gültiger Höhe zusätzlich zu entrichten.

Die Grundvergütung wird mit Zustandekommen des Vertrages fällig und ist für die Vertragsdauer innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss (Zugang unseres Annahmeschreibens) im Voraus zu zahlen. Wird der Vertrag für die Bewirtschaftung der Saison für das Folgejahr geschlossen, ist die Grundvergütung frühestens ab dem 01. Januar des jeweiligen Folgejahres zu zahlen.

Ist abweichend hiervon eine ratenweise Zahlung vereinbart, so ist die erste Rate innerhalb von 14 Tagen ab Zugang unseres Annahmeschreibens zu zahlen, die Folgeraten jeweils bis zum 3. Tage des jeweiligen Zahlungsabschnitts (z.B. 3. Tag des Monats, des Quartals oder des Halbjahres). Die Ratenhöhe und der erhöhte Gesamtbetrag werden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt.

Die Grundvergütung deckt die Zuweisung der Parzelle, die Erbringung von Basisleistungen (für „selbst gärtnern“ und „Autopilot“) und bestimmte, von der IPGarten GmbH jeweils ausgewählte, Zusatzleistungen (nur für „Autopilot“) gemäß Produktbeschreibung sowie die Ernte der angebauten Früchte und Nutzpflanzen auf der zugewiesenen Parzelle, die dem Kunden zustehen.

Für den Versand der Ernte können ggf. zusätzlich Versandkosten anfallen. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich in der Produktbeschreibung. Etwaige Versandkosten werden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt.

Bestellt der Kunde Zusatzleistungen, die nicht von der Grundvergütung gedeckt sind, dann richten sich die Preise hierfür nach der bei Bestellung gültigen Preisliste. Die Zusatzleistungen werden monatlich jeweils für den abgelaufenen Monat abgerechnet und sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig.

Der für die Nutzung unserer Services und die Bewirtschaftung des IPGartens erforderliche Zugang zum Internet kann zusätzliche Kosten des Internetproviders verursachen, die der Kunde selbst zu tragen hat.

§ 10 Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde kann seine Parzelle online betrachten und im Rahmen der Vorgaben durch die IPGarten GmbH bewirtschaften. Er erhält zu diesem Zweck einen Account und Zugangsdaten, die ihm einen Zugriff über das Internet auf die entsprechende Parzellenkamera sowie eine Übersichtskamera des gesamten Geländes und die Bewirtschaftungseinrichtungen des IPGartens gemäß Produktbeschreibung ermöglichen.

Ein Recht auf Begehung des IPGarten-Geländes besteht nicht.

Der Kunde ist verpflichtet

  • den Vertragsgegenstand während der Saison (§ 8) ordnungsgemäß und nach den Vorgaben der IPGarten GmbH zu bewirtschaften,
  • die von der IPGarten GmbH vorgegebene sowie die vom Kunden selbst bestimmte Bepflanzung und Aussaat ordnungsgemäß zu pflegen,
  • Jungpflanzen, Saatgut und sonstige Materialien für die Bewirtschaftung des IPGartens ausschließlich über die IPGarten GmbH zu beziehen.

Kommt der Kunde seinen Pflichten zur Pflege nicht nach, ist die IPGarten GmbH nach fruchtloser Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen berechtigt, die betreffende Parzelle selbst zu bearbeiten, um z. B. Flurschäden durch wuchernde Wildkräuter oder die Schädigung von benachbarten Parzellen zu verhindern.

Die IPGarten GmbH sorgt für die Ernte der auf der Parzelle angebauten Produkte. Der Kunde kann sich die Ernte an eine Lieferadresse innerhalb des Liefergebietes liefern lassen. Hierfür fallen gesonderte Lieferkosten nach Preisliste an. Alternativ kann er die Ernte an einer unserer Abholstationen abholen.  Die IPGarten GmbH teilt dem Kunden in diesem Fall mit, wann die geernteten Produkte an der vom Kunden ausgewählten Abholstation abgeholt werden können. Holt der Kunde diese nach dem Tag seiner Ernte dort nicht innerhalb der Öffnungszeiten der Abholstation ab, ist die IPGarten GmbH berechtigt, die Produkte anderweitig zu verwerten oder zu entsorgen.

Ausgenommen hiervon ist der Sonderfall der Wildblumenparzellen. Der Kunde hat keine Pflichten zur Pflege aber auch keine Rechte zur Ernte der Wildblumen. Die Wildblumenparzellen dienen als Biotop für Insekten, Vögel und andere Tiere und sind als Unterstützung für das Projekt gedacht.

§ 11 Überlassung an Dritte/ Zugangsdaten

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der IPGarten GmbH gestattet. Erteilt die IPGarten GmbH diese Zustimmung, so bleibt der abtretende Kunde neben dem übernehmenden Kunden für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden, insbesondere für die Bezahlung der Vergütung verantwortlich.

Der Kunde erhält Zugangsdaten, über die er auf seinen Account und die Systeme des IPGartens zugreifen kann. Der Kunde hat diese Zugangsdaten geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Er haftet für sämtliche Folgen, die infolge eines unsorgfältigen Umgangs mit den Zugangsdaten eintreten.

§ 12 Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes/ Mängelhaftung

Die IPGarten GmbH gewährleistet, dass sich die zugewiesene IPGarten-Parzelle zum Pflanzenanbau eignet. Weitere Garantien oder Zusicherungen werden nicht gegeben.

Die IPGarten GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für Missernten infolge höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, Wildfraß, Diebstahl und unterlassener Pflege seitens der IPGärtner*innen.

Für den Erfolg des Anbaus und den Umfang und Zustand der geernteten Produkte übernimmt die IPGarten GmbH keine Gewähr. Da der Ertrag einer Ernte von zahlreichen Faktoren (z.B. Wetter, Pflege durch den/die IPGärtner*in, schwankende Marktpreise) abhängig ist, kann ein Ertragswert nicht garantiert werden. Etwaige Angaben zu „erwarteten Ertragswerten“ beruhen auf Erfahrungen, sind aber unverbindliche Schätzwerte. Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu Lasten der IPGarten GmbH.

Grundsätzlich erfolgt die Lieferung regional durch eigenes Lieferpersonal der IPGarten GmbH. Hierdurch soll das Gemüse auf kürzestem Wege den Kunden erreichen. Übergangsweise können Kunden auch überregional per Post/DHL beliefert werden, bis in der jeweiligen Region weitere IPGärten entstanden sind. Sollte diese Option gebucht worden sein, übernimmt die IPGarten GmbH ausdrücklich keine Verantwortung für Mängel des Gemüses aufgrund von Transportschäden z. B. durch unzureichende Kühlung oder verspätete Zustellung.

Die IPGarten GmbH ist bemüht, eine möglichst ununterbrochene Verbindung der installierten Kameras und Systeme über das Internet sicherzustellen, so dass die IPGärtner*innen ihre Parzellen zu jeder Zeit überwachen und bewirtschaften können. Die Gewährleistung einer ununterbrochenen Verbindung ist jedoch nicht möglich. IPGarten GmbH garantiert daher keine Mindest-Verfügbarkeit ihrer Systeme. Der Kunde kann den Vertrag jedoch außerordentlich kündigen, wenn die Systeme der IPGarten GmbH ab erster Inbetriebnahme des persönlichen Parzellensystems (Kamera, Bewässerung) weniger als 90% im Betriebsdauermittel über das Internet verfügbar sind, und die IPGarten GmbH dies zu vertreten hat. Zeiten, in denen die Systeme zu Zwecken der Wartung o.ä. abgeschaltet werden müssen, bleiben insoweit unbeachtet. Für den Sonderfall der Wildblumenparzellen steht dem Kunden keine persönliche Bewässerung zur Verfügung. Die Bewässerung der Wildblumenparzellen übernimmt allein die IPGarten GmbH.

Die IPGarten GmbH haftet ungeachtet der vorstehenden Regelungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit. Die Haftung in Fällen, in denen das Gesetz eine verbindliche Haftung vorsieht, bleiben ebenfalls unberührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 13 Streitbeilegung

Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU hat die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link erreichbar:

http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die IPGarten GmbH ist gesetzlich nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt an solchen Verfahren auch nicht teil.

§ 14 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin Tempelhof-Schöneberg.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

§ 16 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Berlin im Juni 2019